Krümpelmann's kleine Preisliste


Im Rahmen unseres Taxiservices gelten die jeweils gülitigen Tarife der Region Emsland. Die Taxitarife werden von Städten, Gemeinden, Komunen, Landkreisen und der Landesregierung festgelegt und im Rahmen der "Verordnung über die Beförderungsentgelte" im jeweiligen Amtsblatt veröffentlicht. Diese Tarife sind für alle ansässigen Taxiunternehmen in der Landkreis Emsland Region und für jedes einzelne Taxi innerhalb des Pflichtfahrbereiches verbindlich. Die Tarife dürfen weder über- noch unterschritten werden. Somit hat jedes Taxiunternehmen keinerlei Einfluß auf die Preisgestalltung. Für die Preise in unserer Region Emsland ist ausschließlich der Landkreis Emsland zuständig und verantwortlich. Im Bereich der Weblinks, im Rahmen der dort verlinkten Seiten, ist der gültige Emslandtarif einsehbar, sowie ein Taxikostenrechner, der nach dem jeweils gültigen Tarif die Kosten für eine Strecke relativ genau berechnen kann.

Festpreis- bzw. Pauschalpreisfahrten (wie z. B. Flughafentransferfahrten, etc.) sind ab einer Entfernung von 50 Kilometern (ein Weg bzw. eine Strecke) mit unseren 3 Filialen individuell "verhandelbar".

Für besonders interessierte Fahrgäste stellen wir den aktuell gültigen Tarif des Landkreises Emsland hier auf dieser Seite zur Verfügung. Eine Kopie nachstehender gültigen Bestimmungen liegt zudem noch in jedem unserer Fahrzeuge (Taxis) vor.


Beförderungsentgelte LK Emsland – 01.09.2022


6. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und - bedingungen für die im Landkreis Emsland zugelassenen Taxen vom 15.12.1997, zuletzt geändert durch die 5. Verordnung vom 01.04.2019 zur Änderung der Verordnung.

Aufgrund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.08.1990 (BGBI. I S. 1690), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16.04.2021 (BGBI. I S. 822) in Verbindung mit § 16 Abs. 4 Nr. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) vom 25.08.2014 (Nds. GVBI. S. 249), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 05.03.2021 (Nds. GVBI. S. 92), hat der Kreistag des Landkreises Emsland am 04.07.2022 die nachstehende Änderungsverordnung beschlossen:

Artikel I
§ 3 (Fahrpreise, Zuschläge, Wartegeld) wird in den Absätzen 2, 4 und 6 wie folgt geändert:
(2) Der Grundpreis beträgt
a) werktags von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
 6,00 Euro
b) werktags von 21.00 Uhr bis 06.00
und an Sonn- und Feiertagen
 6,60 Euro
In dem Grundpreis ist die Fahrleistung für die ersten 37,04m oder eine Wartezeit von 9,00 Sekunden (werktags von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr) bzw. für die ersten 40,00m oder einer Wartezeit von 9,00 Sekunden (werktags von 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen) enthalten.
(4) Das Entgelt für die ersten 37,04m bzw. 40,00m ist im Grundpreis enthalten (Absatz 2). Das Entgelt für jede darüber hinaus besetzt gefahrene Wegstrecke beträgt
a) werktags von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
je 37,04m gefahrene Wegstrecke
 0,10 Euro
(das entspricht 2,70 Euro je Kilometer)
b) werktags von 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr
und an Sonn- und Feiertagen
je 34,48m gefahrene Wegstrecke
 0,10 Euro
(das entspricht 2,90 Euro je Kilometer)
(6) Für die Warezeit wird je angefangene
9,00 Sekunden
 0,10 Euro
berechnet (Wartegeld).
Das entspricht 40,00 Euro je Stunde.
Als Wartezeit gilt jedes Warten der Taxe während der Inanspruchnahme auf Veranlassung des Bestellers oder Benutzers.
Artikel II
Die Änderungsverordnung tritt am 01.09.2022 in Kraft.
Meppen, 04.07.2022
LANDKREIS EMSLAND
Burgdorf
Landrat
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Veröffentlicht im:

Amtsblatt des LK EL Nr. 29/2022 vom 15.07.2022 (S. 279)




Eine Kopie der ensprechenden Seite stellen wir HIER als PDF-Datei zum Download zur Verfügung. Aus dem neuen Tarif ergibt sich für eine "schnelle" Errechnung der Taxifahrtkosten daher folgende "Faustformel":

ca. 3 Euro pro Kilometer plus 6 Euro Grundpreis.



Dies ist Ihnen alles zu wenig Information? – Sprechen Sie uns doch einfach an. Unser Team ist jederzeit für Sie erreichbar.

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